Gesetzliche Grundlagen

Die TKV Gruppe entsorgt als privatwirtschaftliches Unternehmen sowohl Schlacht- und Zerlegebetriebe/-industrie als auch gewerbliche und private Fleischverarbeiter, Handel, Gemeinden und Landwirte von tierischen Nebenprodukten bzw. gefallenem Vieh.
Weiters übernimmt die TKV Gruppe Leistungen für Seuchenhygiene, Seuchenvorsorge und Seuchensicherheit.

 

Die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten und toten Tieren wird europaweit durch die Verordnung (EG) 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und der dazugehörenden Durchführungsverordnung VO (EU) Nr. 142/2011 geregelt.

 

In der Verordnung (EG) 1069/2009 werden alle tierischen Nebenprodukte, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in drei Risikokategorien (Kategorie 1, 2 oder 3) eingeteilt. Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler, spongiformer Enzephalopathien (z. B. Verfütterungsverbot an Nutztiere) befinden sich in der (EG) Verordnung Nr. 999/2001.

 

Jeder Erzeuger von tierischen Nebenprodukten (Schlachthof, Fleischerei usw.) ist gemäß Tiermaterialiengesetz verpflichtet, diese unverzüglich an einen zugelassenen Betrieb abzuliefern und eine rechtsgültige Vereinbarung über die Ablieferung von tierischen Nebenprodukten abzuschließen.

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist die Verwertung der aus den tierischen Rohstoffen hergestellten Produkte nur entsprechend der Kategorisierung möglich. In der TKV Oberösterreich und der TKV Steiermark werden nur tierische Rohstoffe der Kategorie 3 verarbeitet. Rohstoffe der Kategorie 1 und 2 werden ausschließlich zur TKV Burgenland transportiert, dort verarbeitet und einer thermischen Verwertung zugeführt.

 

Die Einhaltung der Auflagen wird ständig durch die Veterinärbehörde und durch die EU-Kommission kontrolliert. Verschiedene Zertifizierungen bestätigen und garantieren eine gesetzeskonforme, umweltverträgliche und ordnungsgemäße Verarbeitung.

 

In unseren Anlagen und den Verarbeitungsprozessen sichern wir eine hygienische, ökologische und kostenoptimierte Behandlung der Nebenprodukte und erfüllen dadurch öffentliche Bedürfnisse wie Nahrungsmittelsicherheit, Nachhaltigkeit, Umweltschutz und Seuchensicherheit.

 

 

Die Links zu den jeweilen Landesverordnungen sind: